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shutterstock prawda briefmarke kleinMan ist viel gewohnt von den Lobbyisten der deutschen Zeitungsverleger, dem Verband BDZV. Lügen gehören dort zum Handwerk, Hauptsache die Rendite kann erhalten werden. Das gilt vor allem für die Diskussion um das Leistungsschutzrecht: Munter wird diese Zwangsabgabe damit begründet, es gebe massenhafte Raubkopien journalistischer Inhalte – bisher ist die Lobby aber auch nur die Vorlage auch nur eines solchen Beispiels schuldig geblieben.

Das allein ist schon traurig genug für eine Branche, bei der man aufgrund der Verankerung gewisser Sonderrechte im Grundgesetz doch ein gehobenes Maß an Ehrgefühl erwarten könnte.

Doch der Niveau-Limbo der Verleger ist noch immer nicht zu Ende. Das demonstriert Dietmar Wolff, der Hauptgeschäftsführer diese Altmänner-Clubs (gibt es Verlegerinnen?).
(Foto: Shutterstock)

Jüngst veröffentlichte Irights.info einen Entwurf für solch ein Leistungsschutzrecht, es war der Redaktion zugespielt worden. Das hat Herrn Wolff wohl sehr geärgert. Nun gibt es jene Menschen, die solch einen Ärger mit Ehrgefühl hinunterschlucken, den Mund abputzen und weitermachen – und es gibt Persönlichkeiten wie Dietmar Wolff.

Er sagte nun in einem Interview mit dem Deutschlandradio:

„Wir gehen davon aus, dass das Arbeitspapier auch urheberrechtlich geschützt ist. Wenn man so etwas gegen den Willen der Urheber ins Netz stellt, widerspricht sich hier eine Organisation, die einerseits für Urheberrecht eintritt und andererseits Urheberrecht verletzt.“

Die Gefühlsregungen, die  einen ergreifen sind kaum zu beschreiben. Entsetzen? Ekel? Wut? Irights bleibt da schon bemerkenswert nüchtern.

Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift. Wer so redet, der tut keinen Dienst mehr an der Gesellschaft.

Man kann nur hoffen, dass der BDZV sich schnellstmöglich von Dietmar Wolff trennt.



Kommentare


Till 15. Mai 2010 um 6:53

Ich hätte ja gerne das Gesicht von Augstein gesehen, wenn Strauß den Spiegel damals 1962 wegen Urheberrechtsverletzung vom Markt geholt hätte… 🙂

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Claudia Sommer 15. Mai 2010 um 8:47

Vielleicht sollten wir alle für einen Tag aufhören journalistische Inhalte zu sharen. Der Traffic-Einbruch dürfte bemerkenswert sein. Und… gibt den Damen und Herren Verleger ein Vorgeschmack auf die ihre Welt mit einem Leistungsschutzrecht.

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Ulrike Langer 15. Mai 2010 um 10:25

Das Argument Urheberrechte ist doch bloß vorgeschoben. Genausogut hätte der BDZV behaupten können, iRightsinfo verbraucht beim Publizieren zuviel Strom, hält sich nicht an ISO Norm xyblabla oder ist eine verfassungsfeindliche Organisation. Die Lobbykreise, die derzeit in den Hinterzimmern das Leistungsschutzrecht vorbereiten, auf dass es im Gesetzgebungsverfahren nur noch husch husch durchgewunken werden möge, möchten bei ihrer Mauschelei nicht gestört werden. So lange keine Details bekannt werden, kann man die kritische Öffentlichkeit viel besser hinhalten und abwiegeln. Bis es zu spät ist das Leistungsschutzrecht (oder auch nur seine schlimmsten Auswüchse) noch zu verhindern.

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Patrick 15. Mai 2010 um 10:59

Ich werfe mal zwei Wörter in den rechtlosen Raum, vielleicht bringen sie ja Erleuchtung beim Sinnieren über die Frage Ende des dritten Absatzes: Friede Springer.

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Karpfenpeter 15. Mai 2010 um 16:52

Ich habe mich jetzt im Zuge des Staubes, der aufgewirbelt wurde, auch mal etwas näher mit den Mitgliedern des BDZV beschäftigt. Ich habe mich gefragt, wie es wohl um den Wunsch einer aufgeklärten Öffentlichkeit bei den Mitgliedern des BDZV steht. Um dieser Frage nachzugehen, habe ich 80 Websiten von BDZV-Mitgliedern analysiert. Das Ergebnis ist hier nachzulesen: http://www.piksa.info/blog/2010/05/15/1494/

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Immateriblog.de – Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt 15. Mai 2010 um 18:21

[…] tut – bzw. eben bisweilen auch nur vorgibt zu tun, wie man jetzt feststellen muss. Thomas Knüwer schreibt: Die Gefühlsregungen, die  einen ergreifen sind kaum zu beschreiben. Entsetzen? Ekel? Wut? […]

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Matthias Spielkamp 15. Mai 2010 um 18:36

Hallo, Herr Küwer,
ich sehe das wie Sie (http://immateriblog.de/in-eigener-sache/zeitungsverleger-werfen-irights-info-urheberrechtsverletzung-vor/), aber als Betroffene wollten wir die Fakten für sich sprechen lassen und Forderungen nach Konsequenzen anderen überlassen.
Gruß!

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Matthias Spielkamp 15. Mai 2010 um 18:37

Muss natürlich Knüwer heißen, bitte um Korrektur.

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Oma Schmitz 16. Mai 2010 um 19:53

Der Mann ist Jurist und erfüllt mal wieder das Klischee, daß 99 % der Juristen den anderen den Ruf versauen. Der würde eine Dreijährige verklagen, daß sie dem Auto, das sie überfahren hat, die Reifen beschädigt habe. Ach nee, ihre Eltern, Recht muß ja Recht bleiben. Sein hilfloses Gequatsche soll doch nur davon ablenken, daß hinter den Kulissen ganz massiv an der Auflösung der Pressefreiheit zugunsten der Verlegerprofite gemauschelt wird. Der Denkfehler der „Altherrenriege“ bzw. ihrer Erben ist aber, daß demnächst jeder „Verleger“ sein kann (ja, auch ohne geerbte Druckmaschinen, kaum zu glauben) und damit ihr ganzes Abgrenzungsmodell sinnlos wird. Am einfachsten wäre also, in den Gesetzentwurf gleich die Namen der Begünstigten und ihren jährlichen Profitanspruch reinzuschreiben. Wenn die im Gegenzug darauf verzichten, ihre Käseblätter zu publizieren, könnte ich mich damit sogar noch anfreunden.

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Lena 16. Mai 2010 um 20:32

Ich denke, wenn die Zeitungen so weitermachen, wie das in letzter Zeit läuft, sind die dort publizierten Inhalte eh so uninteressant-langweilig, dass niemand im Traum daran denken würde, sie zu kopieren.

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Konstantin Neven DuMont 18. Mai 2010 um 13:50

Was halten Sie denn von den folgenden Argumenten?

1. Anders als z. B. Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen oder Filmhersteller verfügen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger über keine eigene Rechtsposition im Urheberrecht, wenn man davon absieht, dass sie allenfalls das Recht am Sammelwerk Zeitung oder Zeitschrift haben. Das Urheberrecht am Sammelwerk erstreckt sich jedoch nicht auf die einzelnen Beiträge oder Elemente und ist deshalb für die Zielrichtung, die mit dem Leistungsschutzrecht verfolgt wird, ohne Belang.

2. Urheberrechtsverletzungen können nur unter größeren Schwierigkeiten vom Zeitungs- oder Zeitschriftenverleger verfolgt werden, nämlich nur dann, wenn er Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. Diese muss er sich vom Urheber einräumen lassen, was bei freien Journalisten vielfach auf Schwierigkeiten stoßen kann. Klar ist die Rechtslage nur bei den Redakteuren, die tarifvertraglich die Nutzungsrechte umfassend auf den Verleger übertragen.

3. Die so genannten Aggregatoren wie z. b. Google sind ohne Leistungsschutzrecht nicht gehindert, Presseprodukte auszuwerten und so genannten Snippets ins Netz zu stellen, da diese regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt sind. Die Grundlage dafür schafft der Verleger, den wirtschaftlichen Erfolg haben die Aggregatoren.

4. Mit ihren Investitionen schaffen die Verleger die Grundvoraussetzung für die Verbreitung hochwertiger Inhalte. Ihnen darf die wirtschaftliche Basis nicht entzogen werden. Das geschieht aber, wenn sie nicht geschützt werden.

5. Dass Datenbanken am Urheberrechtsschutz teilhaben, wurde ausdrücklich mit dem Investitionsschutz begründet. Es ist kein Grund ersichtlich, ihn nicht auch den Presseverlegern zuzugestehen.

6. Das früher vorgebrachte Argument, die Presseverleger seien gegenüber den Tonträgerherstellern nicht so sehr schutzbedürftig, weil sie sich lediglich der Gefahr der Vervielfältigung und mühselig herzustellende Kopien durch Fotokopierer ausgesetzt sähen, während Tonträgerhersteller die elektronische Vervielfältigung zu befürchten hätten, ist heute nicht mehr stichhaltig. Die Digitalisierung hat nämlich dazu geführt, dass mit immer weniger Zeit- und Kostenaufwand Pressebeiträge vervielfältigt und anderweitig genutzt werden können.

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Thomas Knüwer 19. Mai 2010 um 17:06

@Konstantin Neven DuMont: Ihre Argumente sind in einigen Punkten falsch – in anderen erschreckend.

Nehmen wir nur die zwei wichtigsten heraus:

Generell: Bisher sind die Verleger auch nur EIN Beispiel für massenhafte Raubkopien schuldig geblieben. Und ich bleibe dabei: Es gibt solch eine massenhafte Raubkopiererei journalistischer Inhalte nicht.

zu 3.: Wer Snippets verbieten will, greift das Zitatrecht an. Das Zitatrecht ist eine der wichtigsten Säulen der Pressefreiheit.
Übrigens: Welt Online bietet einen Bezahl-Newsletter an, der nichts anderes ist als Google News per Hand. Ich bin mir sicher, Sie haben deshalb schon bei Springer vorgesprochen, nicht wahr?

Und außerdem: Der von mir reingereichte Link handelt ganz unabhängig vom Leistungsschutzrecht von einem empörenden Vorgehen Ihres Verbandes. Wenn das Veröffentlichen von internen, aber für die Öffentlichkeit wichtigen Papieren mit Urheberrechtsverletzungsgründen bekämpft wird, dann gefährdet das die Pressefreiheit.
Zumindest aus meiner Sicht – haben Sie eine andere Meinung?

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Future Face of Media: Es quält die Stille 19. Mai 2010 um 18:21

[…] durch die Unterhöhlung des Zitatrechts eine Gefahr für die Pressefreiheit (dazu auch ein kleiner Kommentarwechsel hier im Blog mit dem Kölner Verleger Konstantin Neven […]

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Financial Times verabschiedet sich vom Print-Zeitalter 26. Mai 2010 um 16:56

[…] bei einer Veranstaltung ein paar Minuten mit einem Vertreter des Zeitungsverlegerverbandes, pardon, der undemokratischen Trieben nachgebenden Lobbyorganisation, BDZV zusammen. Es ergab sich eine Diskussion über die Lage und die Zukunft der Zeitungen. Sie […]

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Immateriblog.de – Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt 23. Juli 2010 um 22:08

[…] BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter […]

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Verleger, DJV und Verdi – die Feinde der Pressefreiheit 10. August 2010 um 7:56

[…] Die Bestohlenen Bestverdienenden (eigene Angabe) fordern Satisfkation. In Form eines Monsters namens Leistungsschutzrecht. Wie das genau aussehen soll, das verhandeln die Vertreter der Pressefreiheit lieber hinter verschlossenen Türen. Journalisten, die darüber recherchieren, wird schon mal mit dem Urheberrecht gedroht. […]

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Die 27. August 2010 um 15:22

[…] sehr guter Verfassung. Nun wissen wir ja, dass der BDZV in Gestalt jenes Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff kein Freund einer seriös informierten Öffentlichkeit i…. Aber trotzdem frage ich mich, wie man so dermaßen die Realität verleugnen kann. Den Zeitungen […]

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