Mal sehen, wie lang es dauert, bis auch die Fußball-Bundesliga an den Grundmauern der Demokratie presslufthämmert. Die Football-Liga NFL jedenfalls ist in Sachen Rechteschutz untergräbt bereits verfassungmäßig gegebene Rechte. Mal sehen, wann Herr Basic Post von der NFL bekommt. Ein Abmahnung, um genauer zu sein. Denn er hat doch tatsächlich gegen deren Copyright verstoßen. Während ich aus dem Stadion den Super Bowl bloggte, schrieb er daheim am Fernseher mit.
Und das ist nicht erlaubt. Denn wie die Jura-Professorin Wendy Seltzer entdeckte, ist die Copyright-Formulierung der NFL weit über der Grenze des Duldbaren:
„This telecast is copyrighted by the NFL for the private use of our audience. Any other use of this telecast or of any pictures, descriptions, or accounts of the game without the NFL’s consent, is prohibited.“
Ja, auch die Beschreibungen und Erzählungen sind nicht erlaubt. Wann endlich werden Sportligen begreifen, dass ihnen nichts Besseres passieren kann, als das Fans kreativ mit dem Erlebten umgehen? Dass nur so Kult entstehen kann? Angeblich, wurde mir zugetragen, gab es eine Delegation der Deutschen Fußball-Liga, die sich die Organisation des Super Bowl angeschaut hat. Wenn das stimmt, können private Fußball-Podcaster und -Blogger sicher bald ebenfalls mit Abmahnungen rechnen.
(Gefunden bei Joho)
Kommentare
hartensteynreport 14. Februar 2007 um 16:07
Das ist kein \“Copyright\“, das sind Knebelverträge. Die sins aber – im Abmahnfall – durchaus als sittenwidrig einzustufen!
Querleser 14. Februar 2007 um 16:24
Dazu passt ja auch der aktuelle Gerichts-\“Erfolg\“ der belgischen Copiepresse, die ihre Zeitungen unbedingt aus Google News raushalten will.
niels | zeineku.de 14. Februar 2007 um 17:50
Nach deutschem Urheberrecht wäre so ein Quatsch zum Glück nciht möglich. Die bloße Information darüber, was im Spiel passiert (und nichts anderes ist die Mitschrift vor dem Fernseher) ist nicht schützbar.
Mit vertraglichen Regelungen kommt man da auch nicht wetier; schließlich hat die Liga mit keinem Fernsehzuschauer einen Vertrag geschlossen.
Selbst bei Pay-TV-Zuschauern sitzen regelmäßig noch Dritte mit vor dem Gerät.
hape 14. Februar 2007 um 17:50
Vor zwei Jahren, als RWE seine erste Ehrenrunde in der 2.Liga drehte, war es Zuschauern nicht erlaubt, Fotoapparate mit ins Stadion zu nehmen. Daher gab\’s kaum Amateurfotos von Spielszenen. Nur Aufnahmen von Fanaktionen bzw. vor dem Spiel und nach dem Spiel wurden toleriert, wenn sie im Netz gezeigt wurden. Da ich bisher kaum Fotos von Spielszenen im Internet auf Fanseiten gesehen habe, ist das wahrscheinlich immer noch so.
Marc 14. Februar 2007 um 17:55
Hm, wenn man so schön darüber erzählen einschränken könnte, sehe ich schon interessante Entwicklungen bei der Berichtersattung über Autounfälle oder anderes. Eschede wäre niemals in Fernsehen gekommen, weil die Bahn aufgrund ihres Urheberrechts alles Berichte kassiert hätte.
Jürgen Kalwa 14. Februar 2007 um 18:44
Vielleicht noch ein Zusatz von einem in den USA lebenden Nichtjuristen, der sich ganz zwangsläufig immer wieder mit Urheberrecht und Vertragsrecht beschäftigt. Das Zitat von dem Urheberrechtsanspruch aus den NFL-Übertragungen führt leicht in die Irre. Ein amerikanischer Sender kann keinem deutschen Blogger etwas untersagen, was er nach deutschem Recht tun darf. Amerikanische Blogger sind nach meiner Auffassung nur dann gefährdet, wenn sie die Übertragung (mit den Kommentaren der Sprecher) wortwörtlich und in einem ausführlichen Maße kopieren und vervielfältigen. Was tatsächlich \“Beschreibung\“ ist und eventuell untersagt und was noch nicht, lässt sich ohne Präzedenzurteil nur schwer bestimmen. Zuerst muss immer abgewogen werden gegen die \“Fair Use\“-Klausel im amerikanischen Urheberrecht und die Frage beantwortet werden: Was ist der Schaden? Wird einer mit den Informationen reich oder schreibt er sich nur an seinem Computer die Finger wund. ALs weiteres dürfte ins Gewicht fallen, dass es sich bei einer Veranstaltung der NFL nicht um eine private Party handelt, sondern um ein öffentliches Ereignis, bei dem – erstens – Zuschauer Fotoapparate und andere Aufzeichnungsgeräte ins Stadion bringen dürfen. Zweitens sind die Kerndaten über das Spiel nicht urheberlich schützbar. Dazu gab es gerade eine gerichtliche Entscheidung, die von der Baseball-Liga heraufbeschworen wurde, die Geld von Leuten haben wollte, die diese Informationen kommerziell auswerten. Das heisst also: Wenn die NFL den Zuschauern die Informationsbeschaffung nicht streitig macht, weshalb sollte dann der Zuschauer einer Übertragung daran gehindert werden, das gleiche zu tun: das Gesehene \“beschreiben\“?
Noch etwas: Die NFL macht ganz offensichtlich überhaupt keine Anstalten, irgendjemanden einzuschüchtern oder zu verfolgen. Das kann heißen, dass sie keine Lust auf einen Prozess hat, bei dem sie wie der hässliche Goliath aussieht, der es sich mit all den vielen Davids verdirbt (und natürlich achtkantig verlieren könnte, was auf die Dauer richtig schlecht für die Ligen wäre). Es kann heißen, dass die NFL schlau ist und das toll findet, wie die Fans Football vermarkten helfen. Und es kann bedeuten, dass es den TV-Sendern egal ist, solange sie über die Werbeinnnahmen die enormen Lizenzen wieder hereinverdienen.
Nicht zu vergessen: Dieses deutsche Abmahnwesen (das zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte ausgeufert ist) gibt es in den USA gar nicht. Man macht seine Ansprüche über einen \“cease and desist letter\“ geltend (und muss dafür seinen Anwalt selber bezahlen). Darin fordert man erst mal die andere Seite auf, mit dem beanstandeten Verhalten aufzuhören. Erst wenn das auf taube Ohren stößt, geht man unter Umständen vor Gericht. Das Risiko zu verlieren ist groß, die Zeit, die es kostet, enorm.